Es ist nie zu spät das zu
werden, was man hätte sein können.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem careercenter GmbH, Inhaber Günther Mathé  – im Folgenden kurz CC genannt – gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von CC ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Ein allfälliges Schweigen von CC zu abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung zu diesen.

2. Angebote:
In einem gemeinsamen Vorgespräch werden die Ziele mit dem Kunden definiert und festgelegt. Gleichzeitig werden ein Zeitplan sowie der Umfang von hierzu notwendigen Schulungen besprochen. Anhand dieser Vorinformationen erstellt CC ein individuelles maßgeschneidertes Angebot für den Kunden.

Diese Angebote verstehen sich als Gesamtpakete und ist ein Herausstreichen oder Herausgreifen einzelner Aktivitäten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CC möglich. Angebote von CC sind, sofern im Angebot nicht Gegenteiliges vermerkt ist, für die Dauer von vier Wochen verbindlich.

Die dem Kunden von CC unterbreiteten Angebote samt den darin enthaltenen Konzepten und Abläufen sind geistiges Eigentum von CC. Für den Fall, dass der Kunde CC keinen Auftrag erteilt, das von CC unterbreitete Angebot jedoch innerhalb von 12 Monaten durch einen Dritten, auch nur teilweise, umgesetzt wird, ist CC berechtigt, dem Kunden ein Entgelt für die Angebotserstellung von 30 % des angebotenen Nettoauftragsvolumens zu verrechnen.

3. Preise: 
Mündliche Preisinformationen an den Kunden gelten lediglich als unverbindliche Schätzung zur Orientierung. Sämtliche schriftlich bekannt gegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, exkl. gesetzlicher Steuern. Alle Leistungen von CC, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für alle von CC erbrachten Nebenleistungen und Spesen. 

4. Auftrag / Vertragsschluss:
Mit einem Auftrag klärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. CC ist berechtigt, dieses Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. 

Im Falle der Annahme übersendet CC eine schriftliche Auftragsbestätigung durch welche der Vertrag für beide Seiten verbindlich geschlossen wird. CC ist berechtigt aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend kontaktiert; CC ist dann nur zur Erstattung einer allenfalls bereits gezahlten Seminargebühr verpflichtet. 

5. Stornobedingungen/Verschiebung von gebuchten Trainings:
Bei Stornierung bis 12 Wochen vor dem ersten Trainingstermin oder Prozessbeginn fällt keine Stornogebühr an.
Bei Stornierung innerhalb von 12 Wochen vor dem ersten Trainingstermin oder Prozessbeginn wird eine von den tatsächlichen Schäden und vom Verschulden unabhängige Stornogebühr von 40 % der Summe des Angebotes zur Zahlung an CC fällig bzw. von CC einbehalten. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor dem ersten Trainingstermin oder Prozessbeginn wird eine vom tatsächlichen Schaden und Verschulden unabhängige Stornogebühr in Höhe von 80 % der Angebotssumme berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Trainingstermin oder Prozessbeginn bzw. beim schlichten Nichterscheinen wird die gesamte Angebotssumme als schadens- und verschuldensunabhängige Stornogebühr berechnet. 

Bei Trainingsprozessen wird jeweils die Angebotssumme des jeweils stornierten Leistungsanteils als Berechnungsbasis für die Stornogebühr herangezogen. Von dieser Stornogebühr bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches von CC unberührt.

Zur bestmöglichen Erreichung des jeweiligen Lernziels ist der / die SeminarleiterIn zur spontanen Abänderung des Seminarablaufes berechtigt.  

Im Falle zwingender Verhinderung des/der Seminarleiters/In hat CC das Recht eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als SeminarleiterInnen zu benennen.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch des Kunden auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Die Haftung von CC für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

CC ist bei Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, welche insbesondere die Sicherheit der Teilnehmer gefährden würde, auch berechtigt, einzelne Teile des Seminars abzusagen oder zu verschieben. Sollten sich dadurch, insbesondere im Falle einer Verschiebung, Mehrkosten ergeben, ist der Kunde zur Tragung dieser Mehrkosten verpflichtet. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Die Haftung von CC für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter ist ebenfalls ausgeschlossen.

6. Seminarort / Unterkunft, Verpflegung:
CC wird in Abstimmung mit dem Kunden einen geeigneten Seminarort vorschlagen. Wenn der Kunde es wünscht organisiert CC für den Kunden die Verfügbarkeitsanfrage und Reservierung, welche im Namen des Kunden erfolgt. Allfällige Buchungen des Seminarortes erfolgen sohin direkt durch den Kunden. Der Veranstaltungsort sowie allfällige Möglichkeiten zu Übernachtungen sind im Leistungsumfang von CC nicht inbegriffen.

Der Kunde wird bei Buchung des Seminarortes auf eigene Kosten auch für die Reservierung eines Einzelzimmers für jeden Trainer von CC Sorge tragen sowie für eine entsprechende Verpflegung der jeweiligen Trainer mittels Vollpension. 
Sollte der Seminarort keine derartige Verpflegungsmöglichkeit anbieten, wird der Trainer aus eigenem für seine Verpflegung Sorge tragen und die dadurch anfallenden Kosten dem Kunden als Barauslagen in Rechnung stellen.

7. Rechnungslegung und Zahlung:
Der Kunde erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebotes von CC. Der Seminarbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungslegung sofort. Nach Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder Einlangen einer Bestellung ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtrechnung zu begleichen. Im Falle von Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.

Für jede schriftliche Mahnung ist CC berechtigt, dem Kunden von den tatsächlichen Kosten unabhängige Mahngebühren in Höhe von € 25,00 zu verrechnen.

8. Teilnahmebedingungen und Haftung:
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.  CC orientiert sich dabei konkret an den mit dem Kunden vereinbarten Lernzielen. Trotz dieser Vorbereitung und der hohen Ansprüche, die CC an die Qualifikation der Referenten stellt, wird nicht unmittelbar ein in der Branche des Kunden spezifisches Know-how oder ein sonstiger, von der Branche von CC abweichender, fachlicher Inhalt vermittelt. Für die dargebrachten Inhalte und Methoden übernimmt CC keine Haftung; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen der Seminargebühr aus diesem Grund ausgeschlossen.

Sport- und Abenteuerveranstaltungen unterliegen einem der Veranstaltung imanenten erhöhten Verletzungsrisiko. Der Kunde wird sämtliche Teilnehmer darauf hinweisen, dass sie für ihr Handeln und körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung tragen.

CC behält sich vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten andere Teilnehmer gefährden oder das Ansehen von CC als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die durch vorzeitige Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
Nehmen einzelne Kursteilnehmer nicht die gesamten von CC organisierten Leistungen in Anspruch, oder ist der Kursteilnehmer den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, so entfällt der Teilnehmerpreis nicht. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Rückforderung des Entgeltes oder Teilen hiervon berechtigt. 

9. Geheimhaltung:
CC und der Kunde verpflichten sich wechselseitig, dass über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des Anderen auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen und Daten.

10. Treuepflicht:
CC und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität. Aus diesem Grund verpflichten sie sich auch für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit eine Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Anderen zu unterlassen, die mit der Auftragsdurchführung tätig geworden sind.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist das hierfür sachlich zuständige Gericht in Linz. Es gilt die Anwendung von österreichischem Recht als vereinbart.

12. Referenzen / Newsletter:
Der Kunde erteilt CC mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
 
Der Kunde erteilt weiters, soweit keine besonderen Datenschutz- oder Geheimhaltungsvereinbarungen bestehen, seine ausdrückliche Zustimmung, dass CC seine personenbezogenen Daten, die CC aus der Geschäftsverbindung von ihm oder von Dritten bekannt werden, speichern und bearbeiten darf. Der Kunde ersucht den jeweils aktuellen Newsletter von CC an die CC bekannt gegebene E-Mailadresse zu erhalten. Für den Fall, dass der Kunde den Newsletter nicht weiter erhalten möchte, wird er dies CC in einem Mail bekannt geben.

13. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.